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17. März 2025

Laptops und Bahntickets: Diese Kosten können von der Steuer abgesetzt werden

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Der deutsche Steuerdschungel kann oft verwirrend sein, doch es gibt einige Möglichkeiten, alltägliche Ausgaben von der Steuer abzusetzen. Unter anderem gehören dazu Laptops und Bahntickets, die beruflich genutzt werden. Wer beruflich viel unterwegs ist oder einen Laptop für die Arbeit benötigt, sollte wissen, dass er oder sie diese Kosten steuerlich geltend machen kann.

Laptops: Arbeitsmittel und Abschreibung

Ein Laptop, der überwiegend beruflich genutzt wird, kann als sogenanntes Arbeitsmittel steuerlich abgesetzt werden. Entscheidend ist dabei die Nutzung: Wird der Laptop zu mindestens 90 Prozent für die Arbeit eingesetzt, können die Kosten in voller Höhe abgesetzt werden. Bei einem Kaufpreis unter 800 Euro netto kann der Laptop sofort als Werbungskosten in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Liegt der Preis über dieser Grenze, muss er über mehrere Jahre abgeschrieben werden, in der Regel über drei Jahre. Die Aufwendungen mindern das zu versteuernde Einkommen und führen so zu einer Steuerminderung.

Bahntickets: Reisekosten

Berufliche Fahrten, wie zum Beispiel zu Meetings, Schulungen oder Kundenbesuchen, verursachen Reisekosten. Auch Bahntickets, die im Rahmen einer solchen Reise gekauft werden, können von der Steuer abgesetzt werden. Dies gilt sowohl für Fahrten mit der Deutschen Bahn als auch mit anderen Verkehrsmitteln. Wichtig ist, dass die Reise beruflich veranlasst ist und entsprechende Belege vorliegen. Die Kosten können entweder im Rahmen einer Reisekostenabrechnung beim Arbeitgeber geltend gemacht werden oder als Werbungskosten in der Steuererklärung eingetragen werden.

Zusammengefasst: Wer beruflich einen Laptop nutzt oder häufig mit der Bahn zu Terminen unterwegs ist, sollte diese Kosten nicht vergessen, da sie zu einer spürbaren Steuerersparnis führen können. Es lohnt sich, die Belege sorgfältig aufzubewahren und in der Steuererklärung anzugeben.

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Quelle

Business Insider Deutschland Mai 2024


Lesedauer

1 Minute


Veröffentlicht

vor 1 Monat




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Joachim Möbius

Geschäftsführer, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer


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