28. August 2025
Steuerberatung via Social Media: Familiengenossenschaften zwischen Hype und Realität
In den letzten Jahren haben sich Social Media-Plattformen zu einem Tummelplatz selbsternannter Steuer-Coaches entwickelt. Mit eingängigen Videos und vermeintlich cleveren Steuertipps erreichen sie ein Millionenpublikum – teils ohne fundierte Ausbildung oder rechtliche Expertise. Zeitweise beliebter Tipp: Die sogenannte Familiengenossenschaft als Steuersparmodell. Doch aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung setzen diesem Trend klare Grenzen.
Die Rechtsprechung: Klare Linie gegen Steuergestaltungen
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 15.01.2025 (Az. 11 K 11042/24) deutlich gemacht, dass viele Konstruktionen rund um Familiengenossenschaften steuerlich nicht anerkannt werden. Aufwendungen, die primär privaten Zwecken der „Genossen“ dienen – etwa für Urlaubsreisen, Fahrzeuge oder luxuriöse Anschaffungen – werden als verdeckte Gewinnausschüttungen gewertet. Der Versuch, solche Ausgaben als Betriebsausgaben abzusetzen, scheitert regelmäßig daran, dass sie nicht dem gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb, sondern der privaten Lebensführung dienen.
Finanzverwaltung: Kein Vorsteuerabzug für private Aufwendungen
Auch die Finanzverwaltung, etwa das Bayerische Landesamt für Steuern in seiner Verfügung vom 02.04.2025 stellt klar: Aufwendungen von Familiengenossenschaften, die der privaten Lebensführung der Mitglieder dienen, sind weder als Betriebsausgaben noch als vorsteuerabzugsfähig anzuerkennen.
Gefährliche Halb-Informationen aus dem Netz
Viele solcher „Social-Media-Modelle“ suggerieren legale Steuersparwunder – oft jedoch ohne auf die rechtlichen Risiken hinzuweisen. In der Realität kann das zu schwerwiegenden Folgen und empfindlichen Strafen führen.
Fazit
Die Verlockung, mit scheinbar einfachen Social Media-Tipps Steuern zu sparen, ist groß – doch der Preis kann hoch sein. Wer steuerliche Gestaltungen plant, sollte auf qualifizierte Steuerberatung setzen!